Steuerberatung

Steuern erklären - Interessen vertreten

Wohl kein anderes Rechtsgebiet verändert sich so oft und so schnell wie das Steuerrecht.

Eine unsere zentralen Aufgaben ist es, Ihre Interessen auf diesem schwierigen Rechtsgebiet optimal zu vertreten. Hierbei ist es uns besonders wichtig, selbst bei den sich ständig verändernden Rahmenbedingungen Ihre persönliche Steuerbelastung zu minimieren. Sei es im Unternehmensbereich durch die richtige Wahl der Rechtsform oder die Ausgestaltung der unterschiedlichsten Verträge oder im privaten Bereich durch die konsequente Beachtung und Ausnutzung der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Wir bauen auf einen konstruktiven Dialog mit den Finanzverwaltungen, wobei Ihre Interessen jedoch mit Entschlossenheit und gebotener Härte durchgesetzt werden.

Wir achten außerdem besonders darauf, dass bei der Auswahl der steuerlichen Gestaltungen auch der wirtschaftlich Hintergrund nicht aus den Augen verloren wird. Nach unserer Auffassung sollten die steuerlichen Folgen immer nur ein Entscheidungskriterium, nicht jedoch Auslöser einer Investitions-, Finanzierungs- oder Vertragsgestaltung sein.

Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung und Deklaration auf sämtlichen Steuerrechtsgebieten. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Bereich unserer Arbeit aufgeführt:

  • Erstellung sämtlicher Unternehmensteuererklärungen (insbesondere Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuersteuer- und Umsatzsteuererklärungen)
  • Erstellung von Kapitalertragsteuer-, Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen, Eigenheimzulageanträgen und Lohnsteuerermäßigungsanträgen
  • Beratung in Erbschaftsangelegenheiten insbesondere unter Berücksichtigung der erbschaftsteuerlichen Auswirkungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden, Einlegung von Einsprüchen und Antragstellungen in sämtlichen Bereichen
  • Beurteilung von Verträgen bzw. Vertragsentwürfen unter steuerlichen Aspekten (z.B. Gesellschaftsverträge, Treuhandverträge, Testamente, Miet-, Pacht und Betriebsüberlassungsverträge, Darlehensverträge, Anstellungsverträge, Kaufverträge, Pensionszusagen etc.)
  • Steuerbelastungsvergleiche und Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht
  • Sicherung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge
  • internationales Steuerrecht